Zensur, Vorzensur, keine Zensur?

18. Juli 2009 – 12:24

Wann ist Zensur Zensur? Heinrich Wefing hat in seinem Zeit-Artikel die These aufgestellt, Netzsperren wären keine Zensur, weil sie nicht die “präventive Kontrolle von Meinungsäußerungen” darstellen, sondern vielmehr nachgelagert greifen – ein Prozess der seiner Meinung nach durch das Grundgesetz gedeckt wäre.

Grundlage dafür ist der Gedanke, dass es schon sinnvoll ist bestimmte Inhalte (nachgelagert) zu entfernen. Etwa Fernsehsendern zu verbieten, pornographische Inhalte im Kinderprogramm zu verbreiten. Tun sie es trotzdem wird danach bestraft und eventuell auch über weiterführende Maßnahmen nachgedacht. Ein Vorabzensur (jemand der im Sender sitzt und Abnicken muss was gesendet wird) findet aber nicht statt.

Hendrik Scheider hat in einer Replik auf diese Darstellung ausgeführt, dass auch Verhinderung von Veröffentlichung eine Vorzensur darstellt und das es im Internet eben nicht Öffentlichkeit darstellt wenn Inhalte online sind, sondern Öffentlichkeit bedeutet, dass Inhalte gefunden werden und den Konsumenten erreichen.

Hier offenbart sich wieder ein technologischer Widerspruch der aus unterschiedlichen Sichtweisen des Mediums Internet resultiert. Ist im Internet etwas öffentlich, wenn es online ist oder erst wenn es gefunden wird (werden kann)? Reicht es eine Webseite zu haben um im Internet präsent zu sein oder muss diese Webseite auch bekannt sein?

Die moderne Sichtweise tendiert zu letzterer Auslegung. Das Internet bietet unendlichen Platz aber nur eine begrenzte Spanne von Aufmerksamkeit. Vielen Unternehmen muss man das im Marketing erst erklären: Eine eigene Webseite ist erst der Anfang, man muss mit dieser Webseite auch gefunden werden.

Insofern stellt die Kontrolle von Öffentlichkeit für eine Webseite schon eine Vorzensur dar die auch nach Meinung von Herrn Wefing in der Zeit dem Grundgesetz widersprechen würde.

Oder um es mal mit Offline-Analogien zu hinterlegen: Wenn eine Zeitung gedruckt wird, die Exemplare aber nicht an die Händler ausgeliefert werden dürfen, wäre das trotzdem Vorzensur, auch wenn man den Druck der Zeitung selbst nicht behindert.

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