Pirat Guttenberg?

4. August 2009 – 20:35

Heribert Prantl hat in der Sueddeutschen einen potentiellen Widersacher von Familienministerin von der Leyen ausgemacht – und das auch noch in der Schwesterpartei CSU: Karl-Theodor zu Guttenberg.

Der Grund dafür ist dessen rebellisches Ministerium, dass den Gesetzentwurf zu den Internetsperren nicht wie erwartet an den Bundespräsidenten zur Unterschrift weiterleitete sondern vielmehr das vorgeschriebene Notifizierungsverfahren der EU (.pdf) einleitete. Dieses Verfahren ist in der Transparenzrichtlinie der EU festgelegt und gibt unter anderem nochmals die Gelegenheit, Stellung zum Gesetzesvorhaben zu nehmen. Eigentlich sollte dieses Verfahren bereits während der Gesetzgebung eingeleitet sein und nicht erst danach: man hatte es bisher wohl schlicht nicht für nötig gehalten. Und das obwohl es bereits die entsprechenden Hinweise darauf gab.

In der Sueddeutschen liest sich die Sache etwas anders. Hier wird über einen raffinierten Plan des Wirtschaftsministeriums spekuliert, das Gesetz aufzuhalten:

In der Vorgehensweise des Wirtschaftsministeriums könnte man nun ein raffiniertes Vorgehen sehen, um den Gesetzgeber auszuhebeln: Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz beschlossen; damit ist es zwar zustande gekommen. Das Gesetzgebungsverfahren ist aber erst, so Artikel 82 Grundgesetz, mit der Ausfertigung, also der Gegenzeichnung des Bundespräsidenten, abgeschlossen

Dabei deutet nichts darauf hin. Die Argumente gegen das Zensur-Gesetz sind längst ungehört verhallt und auch Guttenberg hat sich in der Diskussion weder durch große Kompetenz in diesem Bereich noch durch eine Verweigerungshaltung dem Gesetzesvorhaben gegenüber ausgezeichnet. Um es mit der Sueddeutschen zu sagen:

Unabhängig davon, wie man zum Inhalt des Gesetzes steht – die Vorgehensweise des Guttenberg-Ministeriums ist bedenklich: Wo ist die Kompetenz, ein von den Gesetzgebungsorganen beschlossenes Gesetz zu stoppen?

Bendeklich ist hier nur eines: Die Ignoranz des deutschen Gesetzgebers gegen die eigenen Richtlinien. Das Gesetz hätte schon längst zur Notifizierung bei der EU liegen müssen – das dies nicht geschehen ist lässt die Kompetenz des Bundestages nicht unbedingt im besten Licht erscheinen. Das Wirtschaftsministerium hat in dem Fall nur nach den Richtlinien gehandelt und versucht einen Formfehler wieder gut zu machen. Oder um es umgekehrt zu formulieren: Wo ist die Kompetenz des deutschen Bundestages einfach so wichtige gesetzgeberische Regelungen außer Kraft zu lassen?

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