Besteuerung von Daten-Beständen
15. August 2009 – 14:29In Deutschland gibt es auf fast alles eine Steuer – in dem Bereich der Daten bisher allerdings noch nicht. Unternehmen können riesige Bestände an Daten anlegen ohne dass es dafür eine staatliche Kontrolle gibt oder das (von den Kosten der Speicherung abgesehen) wirtschaftliche Einbußen entstehen. Entsprechend sieht die aktuelle Lage in Deutschland auch aus: Daten-Halden sind in jedem Unternehmen zu finden, in vielen Fällen wissen nicht einmal die Unternehmen, was genau sie alles an Datenbeständen speichern, geschweige denn weiß der Bürger welches Unternehmen was von ihm weiß. Die aktuelle Rechtssprechung zum Datenschutz greift hier nur mangelhaft, weil sie in vielen Fällen auch ein aktives Eingreifen des Betroffenen erfordert.
Was ist die Datensteuer genau?
Die Datensteuer ist eine Abgabe für Unternehmen für deren Bestand an gespeicherten personenbezogenen Daten. Hierbei werden alle Daten erfasst die von Grund auf personenbezogen sind (Name, Adresse, Kontaktdaten) aber auch andere Daten wenn sie durch Verknüpfung personenbezogen gemacht wurden (beispielsweise das Surf- oder Einkaufsverhalten eines bestimmten Kunden).
Besteuert werden dabei sowohl die Datensätze nach deren Anzahl also auch die Felder pro Datensatz. Je nach Branche gibt es bestimmte Freidatensätze die für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes notwendig sind. So sind für jeden Kunden eines Unternehmens eine bestimmte Anzahl an Daten kostenfrei und werden nicht besteuert (Kontaktdaten, Rechnungsdaten), erst wenn darüber hinaus noch zusätzliche Daten gespeichert werden setzt die Steuerpflicht ein. Speichert ein Unternehmen Daten von Nichtkunden (über gesetzliche Regelung hinaus) besteht sofot Steuerpflicht. Die Auftrennung nach Branche ist sinnvoll, da in die Anzahl von notwendigen Datensätzen im Finanzbereich zum Beispiel deutlich höher liegt als im Bereich des Handwerks.
Im Zuge der Datensteuer werden Unternehmen verpflichtet, ihre Datenbestände quantitativ zu melden. Die Besteuerung erfolgt auf Grundlage dieser Meldung, ähnlich dem jetzigen System der Umsatzsteuer(vor)anmeldung. Ebenso wie bei der UST wird auch hier das Finanzamt Kontrollpflichten wahrnehmen.
Was sind die Vorteile der Datensteuer?
Der offensichtlichste Vorteil eine neuer Steuer sind natürlich die zusätzlichen Einnahmen für den Staatshaushalt. Allerdings soll die Steuer nicht in erster Linie fiskal-politisch für Entlastung sorgen, vielmehr geht es darum ordnungspolitisch Struktur in die Datenhaltung in Deutschland zu bringen.
Mit der Meldung der Datenbestände zwingt man die Unternehmen ihre Daten-Halden zu sichten und objektiv messbar zu machen: Über das Instrument Datensteuer bekommt man eine erste Kontrolle über die Datenbestände in Deutschland.
Dazu wird Datenhaltung ein wirtschaftlicher Faktor: Unternehmen die datensparsam arbeiten haben eine Vorteil weil ihre Steuerlast geringer wird. Unternehmen die dagegen mit großen Datenbeständen wirtschaften haben in Zukunft einen Nachteil durch den großen Datenbestand. Der sinnvolle Umgang mit Datenbeständen und den Daten der Bürger kann in Zukunft also ein Faktor bei der wirtschaftlichen Bewertung von Unternehmen sein – und zwingt sie so diesem Faktor stärker als bislang Beachtung zu schenken.
Vorteile:
- Kontrolle über die Bestände an personenbezogenen Daten in Deutschland
- positive Effekte für datensparsames Wirtschaften
- zusätzliche Einnahmen für den Staat
Welche Nachteile hat die Datensteuer?
Die Erfassung und Kontrolle der Datensätze durch die Unternehmen dürfte zumindest in der Anfangsphase der Umsetzung der Datensteuer recht hoch sein. Der Aufwand in großen Unternehmen zur Abgleichung von Datenbeständen und der eventuelle Erfassung nicht digital gespeicherter Daten sollte daher eventuellschrittweise vorgenommen werden – zum Beispiel über ein Jahr in dem zwar schon eine Meldung der Datenbestände gemacht werden muss, diese aber noch nicht besteuert werden.
Dazu erfasst die Steuer natürlich nur Unternehmen die im Inland ansässig sind und ist damit ein Standortnachteil für alle deutschen Unternehmen. Flankierend könnte man hier auch eine Abgabe auf die Erfassung von Daten in Betracht ziehen die dann auch ausländische Unternehmen (bzw. Unternehmen die Daten im Ausland speichern) betreffen würde.
Auswirkungen für den Bürger
Die Besteuerung von personenbezogenen Datenbeständen stellt eine Ergänzung zum Datenschutz dar in dem es über die Marktmechanismen den Unternehmen Anreize gibt datensparsam zu arbeiten. Trotzdem bleibt es wichtig den Schutz der individuellen Daten von staatlicher Seite aus besser zu regeln (Opt in Verfahren/keine Weitergabe ohne separate Zustimmung). Die Datensteuer sorgt allerdings allein mit ihrer Existenz dafür, dass die Daten von Bürger zumindest in den Unternehmen quantitativ erfasst und gesammelt werden um eine entsprechende Meldung überhaupt machen zu können. Auch ohne ein aktives Interesse der Bürger wird so der Schutz der personenbezogenen Daten verbessert.
Auswirkungen für Unternehmen
Jedes Unternehmen hat in diesem Konzept die Möglichkeit die Zahlung der Datensteuer zu vermeiden oder zu reduzieren in dem einfach Datenbestände gelöscht oder reduziert werden. Die Datenhaltung innerhalb der Freidatengrenze ist kostenlos, ebenso besteht keine Abgabepflicht für gelöschte Datenbestände oder für Daten die in anonymisierter Form (zum Beispiel für statistische Zwecke) vorgehalten werden.
Tags: Besteuerung von Daten, Datenschutz, Datensteuer, personenbezogene Daten
"Mein Name ist Guybrush Threepwood und ich will Pirat werden!"
2 Kommentare zu “Besteuerung von Daten-Beständen”
Das ist nicht dein ernst, oder? Datensteuern? Das eher genau das Gegenteil von Datenschutz, wer überprüft wer wieviele Daten zu versteuern hat? Firmen die Kundendaten brauchen werden total dazu verdonnert viel Geld zu zahlen, obwohl sie die Daten ja benötigen um ihren angemeldeten Kunden den entsprechenden Service zu gewährleisten. Wo ist der unterschied zwischen freiwillig gegebener Daten und gekaufter Daten?
Das halte ich für keinen verfolgenswerten Vorschlag. Dann müsstest du auch Steuern zahlen, weil du jetzt meine Email daten hast? Oder wie oder wer oder wo fängts an? Das wäre für so ziemlich die Hälfte aller IT Firmen dieses Landes ein teures Stück, auch und gerade dann wenn sie Daten vorrätig haben die sie von den jeweiligen Personen bekommen haben, oder wie gesagt einfach Kundendaten sind.
Von sango zu 15.08.2009
Die Kontrolle sollte erfolgen wie derzeit im Bereich der Umsatzsteuer auch: Die Unternehmen geben eine Meldung ab die bei Bedarf durch das Finanzamt näger geprüft wird. Es werden dabei nur die Anzahl der Datensätze (und der Größe) gemeldet – die Inhalte selbst bleiben beim Unternehmen.
Dazu wird eine derartige Abgabe natürlich nur bei Unternehmen erhoben – nicht bei Privatpersonen.
Datenintensive Unternehmensbereiche können durch einen höheren Freidatensatz entlastet werden, eventuell kann man auch darüber nachdenken ob man das nicht direkt abhängig von der Zahl der Kunden macht: Pro Kunde sind bestimmte Datensätze frei – alles was darüber hinaus geht muss versteuert werden.
Von Bill Bones zu 16.08.2009