SWIFT-Abkommen und Datenschutz – ein paar Fakten

11. Dezember 2009 – 22:07

Was ist SWIFT überhaupt?

SWIFT ist ein internationaler Verband der Banken über den unter anderem Zahlungsvorgänge grenzübergreifend abgewickelt werden können. Dazu gibt es für Banken neben der normalen Kontonummer einen sogenannten SWIFT-Code der bei Auslandsüberweisungen angewandt wird. Über diesen Code können dann Konto für den innereuropäischen oder auch außereuropäischen Zahlungsverkehr angesprochen werden.

EXKURS: Das sagt die Wikipedia

Die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication, abgekürzt S.W.I.F.T. oder meist nur SWIFT, ist eine 1973 gegründete, internationale Genossenschaft der Geldinstitute, die ein Telekommunikationsnetz (das SWIFT-Netz) für den Nachrichtenaustausch zwischen den Mitgliedern betreibt. Mittlerweile leitet SWIFT Transaktionen zwischen Banken, Brokerhäusern, Börsen und anderen Finanzinstituten mit einem Volumen von 6 Billionen Dollar (etwa 4,8 Billionen Euro; Stand November 2005) täglich weiter und wickelt den Nachrichtenverkehr von über 8000 Geldinstituten in mehr als 200 Ländern ab.

http://de.wikipedia.org/wiki/SWIFT

Bei der aktuellen Berichterstattung geht es aber weniger um das SWIFT System an sich oder dessen Funktion sondern über das sogenannte SWIFT Abkommen. In diesem Vertragswerk zwischen der USA und der EU haben die europäischen Innenminister den Vereinigten Staaten weitreichenden Zugriff auf die Daten innerhalb des SWIFT-Netzwerkes garantiert.

Hintergrund ist hierbei, dass die USA den Zahlungsverkehr weltweit auf terroristische Aktivitäten prüfen um im Zuge des Terrorist Finance Tracking Program (TFTP) die Geldquellen möglicher Terror-Organisationen zu identifizieren und abzuschalten. Erkenntnisse aus dem Programm wurden in der Vergangenheit angeblich auch genutzt um in Europa Anschläge zu verhindern. Das Abkommen tritt am 1.Februar 2010 in Kraft und hat eine vorläufige Laufzeit von 9 Monaten.

Das Problem der USA

Zum Jahreswechsel 2009/2010 nimmt SWIFT ein neues Rechenzentrum in Europa in Betrieb. Über dieses soll zukünftig der europäische Zahlungsverkehr abgewickelt werden. Die USA hätten damit keinen direkten Zugriff auf diese Daten mehr, denn bisher standen die Server zur Zahlungsabwicklung in den USA und damit war ein direkter Zugriff der USA möglich. Aus Datenschutzgründen wurden die Server nun aber nach Europa verlagert und das SWIFT Abkommen soll auch weiterhin sicherstellen, dass die USA Zugriff auf die SWIFT Daten haben.

Die US-Diplomaten haben zugesichert, die Daten nur in begründeten Verdachtsfällen und nicht missbräuchlich zu benutzten. Ein Missbrauch der Daten ist aber rein technisch möglich und nicht ausgeschlossen.

(Wirtschafts-)Spionage möglich

Die Industrie in der Euro-Zone befürchtet, dass die Daten genutzt werden könnten, um wirtschaftliche Vorgänge nachzuvollziehen und so Hinweise auf Lieferanten und Wirtschaftspartner zu bekommen. Zudem erlauben die Zahlungen natürlich auch einen Überblick über Forschungs- oder Marketingetats der Unternehmen. Auch besteht die Möglichkeit, Rückschlüsse auf Preiskalkulationen und Margen zu ziehen. Diese Daten könnten bei Ausschreibungen um internationale Projekte von großer Bedeutung sein wenn es darum geht Angebote zu unterbreiten die unter denen der Konkurrenz bleiben sollen.

Auch wenn die USA einen Missbrauch ausgeschlossen haben – die Daten werden eventuell auch an Drittstaaten wie Russland oder China weitergegeben.

Auch innerhalb der deutschen Industrie wird das Abkommen daher sehr kritisch gesehen:

Der Zugriff von US-Behörden auf europäische Bankdaten beunruhigt die deutsche Industrie. Deren Bundesverband BDI warnt vor der Gefahr, dass Unternehmen ausspioniert würden. Daten zum Zahlungsverkehr seien sensible Informationen, aus denen sich Rückschlüsse auf Märkte, Vertragspartner und Geschäftsumfänge ziehen ließen, sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf (http://www.dw-world.de/dw/function/0,,12356_cid_4952862,00.html?maca=de-aa-news-855-rdf)

Selbst der deutsche Bundesrat hat in einer Entschließung vor den unabsehbaren Folgen und einer möglichen Wirtschaftsspionage gewarnt:

Der Bundesrat teilt die in der Entschließung des Europäischen Parlaments zum Ausdruck gebrachte Sorge, dass ein Zugriff auf die betroffenen Finanztrans-aktionsdaten die Gefahr von Wirtschafts- und Industriespionage großen Ausmaßes mit sich bringt, weil die vorhandenen Informationen Rückschlüsse über wirtschaftliches Verhalten zulassen.

Datenschutz ungeklärt

Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, sagte dem Handelsblatt, das Abkommen sei “undemokratisch” zustande gekommen und “höchst intransparent”. “In einer Art Geheimgesetz sollen die Bürgerrechte ausgeschaltet werden”, so der Datenschützer. Dem Parlament werde kein Mitspracherecht eingeräumt, eine öffentliche Diskussion verhindert. “Das ist ein massives Demokratiedefizit.” Niemand der Beteiligten könne für sich “Legitimität” für sein Handeln beanspruchen. “Nicht einmal der genaue Text ist öffentlich

http://www.handelsblatt.com/politik/international/swift-abkommen-schaar-kritisiert-geheimgesetz-zwischen-eu-und-usa;2489376

Gerade der Datenschutz der gesamten europäischen Bevölkerung stellt in diesem Zusammenhang ein großes Problem dar. So gibt es für Betroffene keine Möglichkeit der Datenweitergabe zu widersprechen wie es nach dem deutschen Datenschutzrecht gefordert ist. Wenn Daten weitergeben werden gibt es für Betroffenen nicht einmal eine Information. Ebensowenig wird er über den eventuellen Vorwurf der denVerdacht begründet informiert. Der deutsche Datenschutzbeauftrage Peter Schaar schreibt dazu: „Das Abkommen enthält keine Regelungen zur Information der Bankkunden. Damit wird ein wesentlicher Datenschutzgrundsatz, die Transparenz der Datenverarbeitung, missachtet. Ebenso werden den Bankkunden Auskunftsrechte über die Daten vorenthalten.

Eine Beschränkung der Weitergabe der Daten auf SWIFT-Daten ist im Vertrag selbst nicht festgehalten. Rein theoretisch könnten auch anderen Zahlungsverkehrsdaten weitergegeben werden.

Ebenfalls nicht ausgeschlossen ist die Weitergabe der Zahlungsdaten an Dritt-Staaten. Die TAZ fasst es mit folgenden Worten zusammen: „Jeder Europäer, der eine Auslandsüberweisung mit BIC- und IBAN-Nummer ausfüllt, muss damit rechnen, dass die Einzelheiten beim russischen Geheimdienst oder in einer chinesischen Spezialabteilung landen.“

Um genau zu sein ist nur sehr spärlich geregelt wie die USA mit den Daten zu verfahren hat, ein Kontrollgremium wird nur nachgelagert tätig und könnte Missbrauch nicht verhindern.

Deutschland hat sich enthalten

Trotz dieser schwerwiegenden Bedenken hat sich Deutschland bei der Abstimmung nur Enthalten. Beim Treffen der EU-Innenminister wurde das SWIFT-Abkommen daher angenommen (mit der Stimmenthaltung Deutschlands, Österreichs, Ungarns und Griechenlands). Eine Gegenstimme Deutschland hätte das Abkommen verhindern können.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) machte damit den Weg für den Zugriff der USA auf europäische und auch deutschen Kontenbewegungen frei.

Abkommen im deutschen Original

http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st16/st16110.de09.pdf

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