ACTA ohne verfassungsrechliche Bedenken
14. Dezember 2009 – 12:23“Die Bundesregierung hat im Hinblick auf die Verhandlungen zu ACTA keine verfassungsrechtlichen
Bedenken.” Quellen: 1,2
Keine Bedenken? Na dann ist ja gut. Immerhin hat die Bundesregierung in den letzten Jahren in verschiedener Zusammensetzen (von Rot/Grün über Rot/Schwarz zu Schwarz/Gelb) bisher immer mit geradezu traumwandlerischer Sicherheit gewußt, was im Rahmen der Verfassung liegt und was nicht. Die paar kleinen Gesetzlein, bei denen Bürgerrechte mit dem Rasenmäher beschnitten wurden um Terroristen und Steuer- oder gar Temposünder aufzuspüren zählen da ja eigentlich gar nicht.
Wenn die Bundesregierung jetzt also sagt, dass ACTA keine verfassungsrechtlichen Probleme bereitet dann ist das auch so. Basta. Wer es anders sieht kann ja klagen.
Und wie es um einen eventuellen Widerstand gegen die ACTA Regelungen bestellt ist wisssen wir seit dem SWIFT-Abkommen auch: Die aktuelle Regierung scheint eine Stimmenhaltung als Höchstform des Widerstandes zu sehen. So eine Art stiller Protest eben.
Falls jemand meint, in den vorangegangenen Zeilen Sarkasmus oder Ironie entdeckt zu haben – liegt er da ganz richtig.
Tags: ACTA, Verfassung
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