Urheberrecht 2.0
7. Juli 2009 – 21:31WIP: Achtung, dieser Artikel befindet sich noch in der Bearbeitungsphase.

Das deutsche Urheberrecht wurde geschaffen, um den geistigen Fortschritt im Bereich der Technologie und der Kunst zu sichern und wenn es geht auch zu beflügeln. Der Grundmechanismus ist dabei streng marktwirtschaftlich: Der Schaffende soll von seinem Werk profitieren um sicherzustellen, dass es sich lohnt geistige Werke und geistigen Fortschritt anzustreben. Das gleiche Prinzip findet sich auch im Patentrecht und in erweiterter Form auch im Markenrecht wieder.
Der Schutz der Rechte des Schaffenden an seinem Werk ist in diesem Zusammenhang im Übrigen nur Mittel zum Zweck. Marktwirtschaftlich gesehen findet Fortschritt nur dann statt, wenn er sich lohnt. Dazu müssen die wirtschaftlichen Interessen des Schaffenden geschützt werden um sicherzustellen, dass der Lohn aus dem Werk nicht von anderen übernommen wird. Umgekehrt bedeutet dies, dass die Gesellschaft solidarisch für den Fortschritt zahlt. Jeder der ein neues Fahrzeug kauft oder sich Musik auf einem Konzert anhört sorgt mit einem kleinen Beitrag dafür, dass der Fortschritt finanziert wird in dem er den Künstler oder Erfinder entlohnt. Der Zweck des Urheberrechts ist es also nicht, den Schaffenden zu privilegieren sondern über den Schutz der Rechte des Schaffenden den Fortschritt zu fördern.
Diese Konstrukte kann man dabei getrost als Erfolgsmodelle bezeichnen, denn sie haben es über Jahre und Jahrzehnte geschafft die kulturelle und technologische Entwicklung am Laufen zu halten. Diese Erfolg muss ein neues Urheberrecht ebenfalls sicherstellen. Ein Weniger in diesem Bereich wäre in jedem Fall ein Rückschritt.
Allerdings haben sich mit der Zeit auch einige Nachteile abgezeichnet, die mit dem Aufbau des aktuellen Urheber- und Patentrechts zusammenhängen. Nicht alle dieser Probleme sind dem neuen Medium Internet geschuldet auch wenn in der öffentlichen Diskussion das Internet in diesem Zusammenhang meist an erster Stelle genannt wird. Ein Teil der Probleme des Urheberrechts resultieren auch aus der marktwirtschaftlichen Konzeption und können damit im Internet nicht gelöst werden.
Probleme des aktuellen Urheberrechts
1. Wissen wird eingeschränkt
Das aktuelle Urheberrecht wurde in vielen Bereich eingeschränkt. Unter anderem auch im Bereich der Forschung um zu gewährleisten, dass die Rechte des Urhebers nicht den wissenschaftlichen Schöpfungsprozess behindern. So sagt § 52a des UrhG:
Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
(1) Zulässig ist,
[...]
veröffentlichte Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften ausschließlich für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung
öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.
Diese Einschränkung wurde aber mit den Möglichkeiten des Internets überholt, denn Forschung – aber vor allem auch die Information – findet über das Netz nicht mehr in kleinen Zirkeln an Universitäten und in Kolloqien statt sondern verlagert sich vielmehr in die breite Öffentlichkeit und auf eine deutlich höhere Zahl von Anwendern.
Gerade in der öffentlichen Forschung ist es so, dass hier staatliche Gelder genutzt werden um Wissen zu schaffen, dieses Wissen dann aber nur extrem reglemtiert zur Verfügung steht. So finden sich Fachpublikationen in der Regel nur in den kostenpflichtigen Bereich der entsprechenden Fachzeitschriften und sind für die Allgemeinheit nicht (oder nur gegen Kosten und Akkreditierung) erhältlich.
In der derzeitigen Ausprägung steht das aktuelle Urheberrecht daher dem wissenschaftlichen und kulturellen Fortschritt in vielen Bereichen entgegen, weil es den Zugang zur aktuellen Forschung einschränkt.
2. Kriminalisierung
Urheberrecht im Internet ist in der öffentlichen Debatte häufig mit Raubkopien und Filesharing verbunden. Dabei ist es aber durchaus legal, Kopien für den Privatgebrauch (Privatkopie) anzufertigen. Auf Druck der Musik- und Filmindustrie wurde dieses Recht zum 1. Januar 2008 jedoch deutlich eingeschränkt so dass jetzt Kopien immer rechtswidrig sind, wenn sie unter Umgehung technischer Schutzmaßnahmen (Kopierschutz) oder aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle (wie eine Tauschbörse) hergestellt wurden. So sollte das Kopieren über das Internet verhindert werden.
Um diese Verschärfung des Urheberrechts durchzusetzen wäre es aber notwendig, jeden Rechner und jeden Nutzer ständig zu kontrollieren. Dazu wurde die Last der Rechtsunsicherheit auf den User umgelagert und in der Hoffnung, dass diese Unsicherheit und die Furcht vor einer versehentlichen Raubkopie ausreicht das Filesharing einzudämmen.
In einer vergleichbaren Situation war man von mehr als 40 Jahren bereits deutlich besonnener zu Werke gegangen. 1965 wurde die Pauschalabgabe auf Tonträger eingeführt die es möglich machte, Kopien vom Radio auf Kassetten zu machen ohne das man dafür rechtlich belangt werden konnte. Damals ging man den nutzerfreundlichen Weg und entschied sich für einen neuen Weg der Finanzierung, heute – mehr als 40 Jahre später – hat sich die Politik gegen den Bürger und für die Interessen der Industrie entschieden.
Das man damit die Bürger kriminalisiert um Gewinne aufrecht zu halten bzw. ein Geschäftsmodell zu schützen wird leider billigend in Kauf genommen.
Links:
3. Ethik
Gerade im Bereich von Medizin und Pharmazie bestehen große Spannungsfelder zwischen den wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz von Menschenleben. Die Internationalisierung hat dafür gesorgt, dass die größten Gewinne in diesem Bereich in den Industrieländern gemacht werden können während der meiste Bedarf an Medikamenten in den Ländern der dritten Welt besteht. Das sorgt dafür, dass die hohen Kosten für Medikamente (die in den Industrienationen durchaus bezahlbar sind) Medikamente in anderen Ländern zu einem unerschwinglichen Luxus machen. Billigere Produktionen in diesen Ländern sind nicht möglich, da hier Patente und Marken verletzt würden.
Im schlimmsten Fall bedeutet dies, dass Menschen sterben, weil sie sich die teuren, geschützten Medikamente nicht leisten können.
4. wirtschaftliche Abhängigkeit
Bereiche an denen die Gesellschaft kein Interesse hat garantieren keinen wirtschaftlichen Erfolg. Diese Bereich sind deswegen im Vergleich beim Fortschritt eher benachteiligt. Der Staat greift hier teilweise ein um beispielsweise bei der Grundlagenforschung Anreize zu schaffen, aber das ursprüngliche Konzept der Steuerung des Fortschritts über wirtschaftliche Interessen funktioniert hier nicht.
5. neue Formen der Förderung
Tags: Geschmacksmuster, Markenrecht, Patente, Urheberrecht
"Mein Name ist Guybrush Threepwood und ich will Pirat werden!"