Neue Ordnungsabgabe: Daten-Steuer
13. Juli 2009 – 09:54Die Datenbestände der Unternehmen in Deutschland (aber auch außerhalb) wuchern derzeit in den meisten Fällen wild und ohne Kontrolle. Selbst die Unternehmen haben kaum Einsicht, welche Daten von ihnen wo gespeichert werden. Je disversifizierter eine Unternehmensstruktur ist, desto schwieriger wird es den Überblick über die gesammelten Daten zu bekommen.
Für eine informationelle Selbstbestimmung ist es aber notwendig, dass der Bürger weiß, welche seiner Daten wo gespeichert sind. Ein Ordnung bzw. ein ordnender Eingriff ist an dieser Stelle also unerlässlich. Dazu gibt es derzeit keinen Grund für Unternehmen, datensparsam zu arbeiten. Mehr Daten sind kaum ein Kostenfaktor und so geht der Trend eher dazu so viele Daten zu sammeln wie möglich und nicht sich auf die Daten zu beschränken die nötig sind.
Daten in diesem sensiblen Zusammenhang der informationellen Selbstbestimmung sind im übrigen natürlich nur Daten die von der Art her oder der Verwendung personalisiert sind. Daten wie Name, Adresse, Kontaktmöglichkeiten sind von Natur her immer personalisiert und würden daher immer in diesen Zusammenhang passen. Andere Daten wie besuchte Webseiten, bestellte Artikel usw. werden erst nach der Zusammenführung mit Personendaten relevant. Eine Abfolge von 10 besuchten Seiten (zum Beispiel für rein statistische Zwecke) ist irrelevant im Sinn der informationellen Selbstbestimmung bis eine Zusammenführung mit Namen oder anderen Personenmerkmalen erfolgt. Erst dann würde derartige Daten, die nicht von ihrer Art her personalisiert sind zu Daten im Sinne der informationellen Selbstbestimmung.
Das Konzept der Daten-Steuer sieht in diesem Zusammenhang vor, umfangreiche Datensätze mit einem progressiven Steuersatz zu belegen. Gewissen Grunddatensätze, die für jede Geschäftstätigkeit notwendig sind, bleiben frei (Grundsockel) und erst wenn mehr als die notwendigen Daten gespeichert werden, muss eine entsprechende Abgabe entrichtet werden.
In einer Übergangszeit haben die Unternehmen ihre Datensätze zu bereinigen und zu erfassen um sie dann in ihren Volumen (Anzahl der Datensätze und Anzahl der Felder) einer Erfassungsbehörde zu melden. Auf diese Weise gibt es einerseits eine einfache Kontrolle der vorhanden gespeicherten Daten, auf der anderen Seite gibt es für die Unternehmen einen wirtschaftlichen Grund datensparsam zu arbeiten, weil mehr Daten mehr Kosten verursachen.
Um auf die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Branchen einzugehen wäre es denkbar einen Schlüssel einzuführen der pro Branche den Grundsockel (also die Zahl freier Datenfelder pro Datensatz) unterschiedlich definiert. Beispielsweise ist es denkbar, dass im Gesundheitsbereich oder im Bereich der Banken und Versicherungen mehr Daten benötigt werden als bei Telekommunikationsunternehmen. Mit einen branchenabhängigen Grundsockel ließe sich dieser unterschiedliche Datenbedarf erfassen.
"Mein Name ist Guybrush Threepwood und ich will Pirat werden!"