Offensichtliche Gründe gegen das Zensurgesetz
13. Juli 2009 – 18:20Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) hat den Bundesrat passiert und nun steht außer der (eigentlich obligatorischen) Unterschrift des Bundespräsidenten maximal noch das Verfassungsgericht im Wege.
Dabei sind im Gesetz selbst schwere handwerkliche Mängel vorhanden, die eigentlich offensichtlich genug sind um auch in einer kurzen Debatte um Bundestag und einer noch kürzeren Debatte im Bundesrat (3,5 Minuten laut netzpolitik) aufzufallen. Das dies nicht geschehen ist spricht nicht unbedingt für die Qualität und Kompetenz der Entscheidungsträger.
Dabei ist die Kritik an den eher harmlosen weil leicht zu umgehenden Sperrformen nicht wirklich neu. Bereits 2003 hat der Chaos Computer Club erklärt wie sich derartige Sperren leicht umgehen lassen. Neuere Dokumente machen es noch einfacher und zeigen die Aushebelung der Sperre direkt per Bild.
Das entsprechende Video (bzw. die entsprechenden Videos) stehen unter anderem auf Youtube und zeigen, dass es nur Sekunden braucht um DNS-Sperren zu umgehen:
Eine wirksamer Schutz bzw. eine wirksame Sperre des Materials liegt damit also auf keinen Fall vor. Wer an kinderpornographisches Material kommen will wird dies auch weiterhin mehr oder weniger problemlos können. Geschützt wird an sich nur der Gelegenheitssurfer, der dieses Material ohnehin nicht sehen will und nun die Stoppseite zu sehen bekommt. Pädophilen dagegen signalisiert eine Stoppschild-Seite nur, dass hier tatsächlich illegales Material zu finden ist.
Dazu ist die Verpflichtung zur Sperrung der Seiten nur für große Provider bindend. Kleinere Anbieter mit weniger als 10.000 Kunden sind davon ausgenommen. Die entsprechende Regelung findet sich in §2 des Zugangserschwerungsgesetzes:
§ 2 Zugangserschwerung
(1) Diensteanbieter nach § 8 des Telemediengesetzes,
die den Zugang zur Nutzung von Informationen
über ein Kommunikationsnetz für
mindestens 10 000 Teilnehmer oder sonstige
Nutzungsberechtigte ermöglichen, haben geeignete
und zumutbare technische Maßnahmen zu
ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten,
die in der Sperrliste aufgeführt sind, zu erschweren.Quelle: http://www.bundesrat.de
Selbst wenn also die o.g. Umgehung der Sperren technisch zu kompliziert sein sollte: Es besteht immer noch die Möglichkeit auf einen kleineren Provider zu wechseln der keine Sperren vornimmt.
Die gesetzten Websperren auf DNS-Ebene erfüllen ihren Zweck damit nicht, der Zugang zu illegalem Material ist weiterhin möglich.
Ein weiterer großer Kritikpunkt stellt die Sperrliste selbst dar. Die Liste muss zumindest teilweise öffentlich sein, denn die Stoppschilder werden ja im öffentlichen Raum eingeblendet. Eine vollständige Geheimhaltung ist also grundsätzlich nicht möglich und auch nicht verlangt:
§3 Sicherung der Sperrliste
Diensteanbieter nach § 2 haben die Sperrliste
durch geeignete Maßnahmen gegen Kenntnisnahme
durch Dritte, die an der Umsetzung der
Sperrung nicht beteiligt sind, zu sichern.
Quelle: http://www.bundesrat.de
An dieser Stelle ist ausdrücklich nur von Diensteanbietern die Rede. Privatpersonen die eine Kopie der Liste haben dürfen diese also zumindest nach diesem Gesetzentwurf weitergeben.
Dazu gibt es mittlerweile im Internet Programme, die dezentral diese Listen abfragen können. Das Grundprinzip ist dabei einfach: Ein Script schaut, bei welchen Seiten die IP des Server mit der Stoppseite ausgeliefert wird. Läßt man den Rechner einmal eine Nacht laufen und nimmt die Alexa-Webseitenübersicht als Quelle kommt man so schnell auf eine erquickliche Anzahl Treffer.
Ein entsprechendes Script ist mittlerweile auch schon als Open Source veröffentlicht. Die Projekte selbst gibt es zum Beispiel hier (CensorshipTools) oder hier (ZensorChecker).
Diese Problematik ist im Übrigen nicht unbekannt. Fukami schreibt dazu:
Sperren und Blacklisting a la Cleanfeed und Webminder bewirken aus Sicht eigentlich aller Techniker, mit denen ich gesprochen habe, gar nichts. Wer sich diese Techniken genauer anguckt, dem fallen vermutlich einige Möglichkeiten ein, wie sich aus diesen Blacklists letztendlich Whitelists erzeugen lassen, was ja eher kontraproduktiv wirkt.
Vor diesem Hintergrund und dem geringen technischen Aufwand die Listen auszulesen hat der Gesetzentwurf zwei gravierende Haken:
Für technisch versierte Nutzer ist es ein leichtes derartige Listen auszulesen und zur Verfügung zu stellen. Statt den Zugang zu KiPo-Material zu erschweren wird der Zugang also erleichtert in dem ein zentraler Zugangspunkt mit den wichtigsten KiPo Seiten (staatlich garantiert) aufgebaut wird.
Auch weniger technisch versierte Pädophile profitieren von dieser Liste denn es ist zu erwarten, dass die Liste bald im Internet (und auch außerhalb) gehandelt wird. Neben dem Verkauf von illegaler Pornographie wird es damit in naher Zukunft ein weiteres Einnahmefeld in diesem Bereich geben. Statt geringerer Umsätze und Gewinne steigen die Möglichkeiten Geschäfte zu machen mit dem Gesetz sogar noch an. Das Zugangs-erschwerungsgesetz schafft also für die sogenannte KiPo-Industrie einen neuen Markt.
Gelder, die ansonsten dem BKA für eine effektivere Bekämpfung zur Verfügung ständen fließen mit dem Gesetz nun in eine Liste die Pädophilen eher nutzt als schadet.
Ein weiterer Punkt der in der Diskussion um die Internetsperren bereits recht frühzeitig angeführt wurde ist die Warnwirkung der Sperren für die Serverbetreiber. Sobald ein Stoppschild vor eine Seite gesetzt wird weiß der Betreiber, dass das BKA in Deutschland seine Seite entdeckt hat und kann Maßnahmen ergreifen um sich der Strafverfolgung zu entziehen. Im einfachsten Fall werden die Inhalte dann auf eine neue Domain und eine neue IP umziehen die noch nicht gesperrt ist. Stoppschilder helfen damit den Serverbetreibern rechtzeitig auf eventuelle Strafverfolgung zu reagieren.
Im Endeffekt bleibt damit von den positiven Wirkungen des Zugangserschwerungsgestzes in der Realität des Internets kaum etwas übrig. Demgegenüber stehen aber massive Nachteile die teilweise dazu führen, dass aus der geplanten Erschwerung des Zugangs nun eine Erleichterung des Zugangs wird. Vor diesem Hintergrund braucht es an sich keine formalen Überlegungen um das Gesetz abzulehnen. Ein Gesetz das den Zugang zu pädophilem Material erleichtert braucht in Deutschland wirklich niemand. Peinlich genug, dass es überhaupt beschlossen wurde.
Tags: DNS-Sperre, Internetsperren, Netzsperren, Zensursula
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