Aktuelle Informationen zur Petition “Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten”

14. Juli 2009 – 22:57

Auf den Seiten des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages findet sich derzeit ein Hinweis, der für alle Unterzeichner der Petition “Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten” etwas Hoffnung macht. In dem kurzen Statement heißt es:

Aktuelle Informationen zur Petition “Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten”

Auch wenn das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen, gegen das Sie sich mit Ihrer Mitzeichnung bzw. Ihrem Forenbeitrag gewandt haben, jetzt in der 3. Lesung verabschiedet wurde, ist damit das Petitionsverfahren keineswegs automatisch beendet.

Zunächst bleibt rückblickend festzuhalten, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf verändert wurde. Wir gehen davon aus, dass hierzu auch die Unterstützer dieser Petition mit ihren Unterschriften und wichtigen Anregungen im Diskussionsforum beigetragen haben.

Der Petitionsausschuss sieht seine Aufgabe unter anderem auch darin, verabschiedete Gesetze auf Anregung der Bürgerinnen und Bürger kritisch zu überprüfen und – wo nötig – Verbesserungen vorzuschlagen.

Deshalb bietet die weitere Behandlung der Petition in der 17. Wahlperiode – unter anderem die öffentliche Beratung gemäß Ziffer 8.4 (4) der Verfahrensgrundsätze, bei der die Petentin Rederecht hat – Gelegenheit, eine erste Würdigung des Gesetzes vorzunehmen und gegebenenfalls Veränderungen anzuregen, die dann auch in eine abschließende Empfehlung des Petitionsausschusses einfließen könnten.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Das Verfahren der Petition wird also auch nach der Bundestagswahl weitergeführt. Abschließend wird der Petitionsauschuss eine Empfehlung abgeben und eventuell könnte es Änderung geben, wenn der Bundestag dann gewillt ist diese Änderungen umzusetzen.

Allerdings klingt der gesamte Text nicht wirklich optimistisch. Es bleibt wenn dann nur eine kleine Chance über dieses Verfahren tatsächliche Änderungen vorzunehmen, insbesondere da das Gesetz dann bereits in Kraft sein wird. Hoffnungsvoller dürften da wohl die Ansätzen sein die über das Verfassungsgericht das Gesetz stoppen wollen. Eventuell hat sich dann eine weitere Beschäftigung des Petitionsausschusses mit dem Thema schon erledigt.

Tags: , , , ,

  1. Ein Kommentar zu “Aktuelle Informationen zur Petition “Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten””

  2. Bisschen spät… das steht da schon seit die Petition geschlossen wurde… -_-

    Von peter zu 14.07.2009

Kommentar schreiben