Mehr Sicherheit für Webseiten: 99+ Alterskennzeichnung

4. November 2010 – 10:44

Sollte der neue Jugendmedienschutzstaatsvertrag kommen ändert sich für Webseitenbetreiber (egal ob privat oder kommerziell) Einiges. Beispielsweise müssen alle Seiten die “Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen” beinhalten, dafür Sorge tragen dass sie von Kindern und Jugendlichen üblicherweise nicht wahrgenommen werden.

Das ist bei Blogs usw. recht schwierig. Welchen Unterschied gibt es zwischen Material, dass für 16jährige geeignet, aber für 12jährige verboten ist? Oder wo liegt der Gefährdungsunterschied zwischen Material für 18- und 16-jährige? Dazu kommt, dass viele Webseiten Userinteraktion erlauben. Nutzer können Kommentare hinterlassen, oft auch als Bild. Dieses Material liegt nicht im Verantwortungsbereich des Webseitenbetreibers, muss aber trotzdem geprüft und entfernt werden.

Für alle genervten Webmaster haben wir daher ein Logo (bzw. einen Warnhinweis) entwickelt, dass darauf hinweist, dass die Seite eventuell problematisches Material enthält und am besten von ungeformten Persönlichkeiten unter 100 Jahren nicht betrachtet werden sollte:

99plus - Wider dem JMStV

Das Logo steht unter CC0 Lizenz und kann frei verwendet werden. Über eine Erwähnung oder einen Link würden wir uns natürlich trotzdem freuen.

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Daneben geschätzt: Kostenexplosion für die Button-Lösung

3. November 2010 – 12:37

Wenn die Bundesregierung derzeit im Internet-Bereich mit Zahlen arbeitet sollte man genau hinschauen. So auch im aktuellen Gesetzentwurf zum Verbraucherschutz im Internet. Dort soll, so sieht die Neuregelung vor, ein zusätzlicher Button eingeführt werden mit dem ein Kunde bestätigen muss die Preise gelesen zu haben bevor ein Vertrag zustande kommt.

Über den geringen Nutzen dieser Regelung hatte ich mich bereits ausgelassen. Nun scheint es aber auch so dass die veranschlagten Kosten für diese Regelung recht optimistisch geschätzt waren.

Im Gesetzentwurf steht dazu:

Nach Angaben Statistischen Bundesamtes (Pressemitteilung Nr. 070 vom 1. März 2010) haben 11 % der Unternehmen in Deutschland im Jahre 2008 das Internet genutzt, um Waren oder Dienstleistungen zu vertreiben. Von insgesamt 2 509 656 branchenrelevanten Unternehmen waren damit 276 062 Unternehmen im Onlinehandel aktiv. Die Erhebung des Statistischen Bundesamtes hat auch gezeigt, dass sich die Beteiligung der Unternehmen am Onlinehandel schon seit mehreren Jahren auf einem etwa gleichbleibenden Niveau bewegt. Es ist deshalb gerechtfertigt, diese Zahl auch aktuell zugrunde zu legen.

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden sprechen da eine ganz andere Sprache. So hat sich die Zahl der Unternehmen mit Online-Shop von 2008 auf 2010 mehr als verdoppelt. Waren es 2008 noch die angesprochenen 11 Prozent der Unternehmen die einen Online-Shop betreiben haben sind es 2010 schon mehr als 23 Prozent. Von der Neuregelung wären also mehr als ein Viertel aller deutschen Unternehmen betroffen.

Die vorhergesagten Kosten würden damit auch explosionsartig in die Höhe schießen. Für ein fast wirkungsloses Gesetz müssten die deutschen Unternehmen selbst nach den Zahlen im Gesetzentwurf mehr als 100 Millionen Euro bezahlen. Geht man davon aus dass auch die Kosten von 200 bis 250 Euro pro Änderung im Shop noch zu niedrig gegriffen sind (was durchaus realistisch ist) dürften die Kosten noch weitaus höher liegen. Da vor allem kleinere Unternehmen in den letzten Jahren mit einem eigenen Shop gestartet sind wirkt sich diese Zahl zudem besonders hart auf die kleineren Unternehmen aus.

Bleibt zu hoffen, dass die Regierung dieses Projekt aufgrund der neuen Zahlen nicht mehr weiter vorantreiben wird. Eventuell denkt man ja nun über eine wirklich sinnvolle Lösung gegen Online-Abzocke nach.

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Jetzt neu: ePersonalausweis mit Gefahrenhinweis-Pflicht

31. Oktober 2010 – 16:03

Der neue ePersonalausweis darf aufgrund der von ihm ausgehenden Gefahren nur noch mit Warnhinweis verteilt werden:

Elektronischer Personalausweis mit Warnhinweis

Dazu die “Experten”:

Der neue Personalausweis kommt mit einer Lesegerätetechnik für Onlinegeschäfte auf den Markt, bei der Kriminelle mit der Zunge schnalzen ( Klaus Jansen, Bundes Deutscher Kriminalbeamter)

Mein Rat lautet Finger weg vom neuen Ausweis, solange dessen Kinderkrankheiten nicht behoben sind (Bernhard Witthaut, Gewerkschaft der Polizei)

Insbesondere die Tatsache, dass die elektronische Sicherung leicht zu überwinden ist und dann der Pass inklusive Passbild berührungslos und unbemerkt ausgelesen und kopiert werden kann führte in Expertenkreisen zu harscher Kritik an dem Dokument. (Christopher Lang, Piratenpartei)

Achtung: Der Text kann Auszüge von Ironie und Sarkasmus enthalten und sollte daher nur von Erwachsenen mit 99+ Jahren gelesen werden.

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Ein Button sie zu knechten …

30. Oktober 2010 – 11:51

Man könnte es auch als Polit-Theater bezeichnen: Die Regierung lehnt erst einen Gesetzentwurf der SPD zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Internet ab um dann wenige Tage später einen inhaltlich gleichen eigenen Entwurf vorzustellen. Beiden Entwürfen wollten die sogenannte “Button-Lösung”, eine Erweiterung der Kennzeichnungspflichten für Vertragsabschlüsse im Internet. Erst wenn der Kunden zusätzlich noch mit einem Klick bestätigt hat, dass er alle relevanten Preise gesehen hat darf ein Vertrag zu Standen kommen. Vor jedem Kauf im Internet würde also zukünftig ein zusätzlicher Klick eingebaut der nochmal alle Daten zusammenfasst.

Dabei gibt es bereits jetzt die Pflicht von Shopbetreibern alle relevanten Daten einfach und übersichtlich zu präsentieren. Lediglich Betreiber von sogenannten “Abofallen”-Webseiten versteckten oft die Preisangaben um Kunden in Verträge zu locken die diese gar nicht haben wollten. Die Preise befanden sich oft gut getarnt am unteren Seitenende und waren nur durch scrollen zu erreichen. Der neue Gesetzentwurf zielt auf diese Aboflallen:

Diese haben sich trotz umfangreicher Schutzmechanismen des geltenden Rechts zu einem großen Problem für den
elektronischen Rechtsverkehr entwickelt. Unseriöse Unternehmen verschleiern durch die
unklare oder irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst, dass ihre Leistung etwas
kostet.

Dabei sind solche versteckten Angaben auch jetzt schon nicht gesetzeskonform. Wie eine weitere Regelung die Betreiber solcher Seiten (die sich jetzt schon nicht an Gesetze halten) dazu zwingen soll sich zukünftig an Gesetze zu halten wird im Entwurf nicht näher ausgeführt.

Interessant ist, dass die Abofallen ein eher deutsches Problem sind. Im Ausland gibt es solche Anbieter kaum und wenn dann arbeiten sie nur auf dem deutschen Markt. Daher scheint das Problem weniger in den Preisangaben im Internet zu liegen (die in Europa recht einehitlich geregelt sind) sondern im deutschen Rechtssystem das es einfach macht auch zweifelhafte Forderungen einzutreiben. Ob daran der neue Gesetzentwurf etwas änder wird darf bezweifelt werden, denn in der vorliegenden Fassung werden lediglich die Formvorschriften für Verträge im internet angepasst. Es ist auch weiterhin möglich, zu versuchen Forderungen mit massivem Druck einzutreiben. Ausländische Anbieter würden durch diese Regelung wohl ohnehin nicht erfasst werden.

Vor diesem Hintergrund ist die Button-Lösung die Bestrafung aller Online-Shops, die zukünftig ihre Webauftreitte entsprechend verändern müssen. Im Entwurf geht man von ungeführ 200.000 betroffenen Unternehmen aus, die Kosten werden auf maximal 50 Millionen Euro für die Umstellung geschätzt. Gerade kleinere Betriebe die keine große IT Abteilung haben, dürfen bei diesen Kosten überproportional betroffen sein, denn die Änderung muss jeder Shop umsetzen, egal wie groß der Shop ist.

Auch die Verbraucher-Vereine sehen in dieser Regelung keine wirkliche Lösung für die aktuellen Probleme. Was bleibt ist ein weitgehend wirkungsloses Gesetz das in erster Linie Kosten bei allen rechtstreuen Shops verursacht. Wirksame Politik sieht anders aus.

Mehr zum Thema:

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Was ist eigentlich ein Demokratie-Beauftragter?

24. Oktober 2010 – 20:26

Was ist eigentlich ein Demokratie-Beauftragter? – Der Begriff des Demokratie-Beauftragten ist so neu dass sich derzeit dazu noch nicht mal ein Artikel in der Wikipedia findet. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass ein Demokratie-Beauftragter in erster Linie dazu da ist demokratische Prinzipien zu stärken und zur Weiterentwicklung anzuregen.

Hintergrund ist der immer stärker werdende Wunsch der Bürger nach Beteiligung bei demokratischen Prozessen. Viele Städte und Länder würden diesem Wunsch auch gerne nachkommen, sind aber schlicht von der Thematik überfordert. Es fehlt sowohl das Wissen um mögliche Formen von Bürgerbeteiligung als auch das praktische Know-How wie man solche Konzepte in der verwaltung umsetzt.

An dieser Stelle setzt die Tätigkeit eines Demokratie-Beauftragten an. Er soll als Ansprechparter fungieren, der Möglichkeiten und Konzepte aufzeigt, Bürgerbeteiligung in den vorhandenen Rahmen demokratischer Prozesse einzubinden. Das kann bei einfachen Bügrerfragestunden anfangen, kann sich aber auch auf komplexer Themen erstrecken, etwa wie man im Baurecht Bügrer stärker einbindet bis hin zur Gestaltung ganzer Bürgerhaushalte auf kommunaler Ebene. Derzeit ist es oft noch so, dass derartiges Know How in den einzelnen Kommunen immer wieder neu geschaffen wird und eine Vernetzung untereinander selten stattfindet. Damit werden Ressourcen verschwendet die bei der Umsetzung eigentlich besser genutzt werden könnten.
Die Aufgabe des Demokratie-Beauftragten wäre es in dem Fall Wissen um bestehende Konzepte zu vermitteln als auch den Austausch untereinander zu stärken.

Eine zweite wichtige Aufgabe eines Demokratie-Beauftragten ist es Projekte zu begleiten. Dabei geht es sowohl um die Aufklärung der rechtlichen Rahmenbedingungen in denen sich Bürgerbeteilgung bewegt als auch das zur Verfügung stellen von bereits genutzten Satzungen, Grundsatzerklärungen oder Beschlussvorlagen.

Die genaue Ausgestaltung der Tätigkeit hängt dabei auch vom jeweiligen Auftraggeber ab. So könnte beispielsweise ein Demokratie-Beauftragter nicht nur Ansprechpartner für die Kommunen sein sondern auch für die Bürger direkt. Bürgerinitiativen stehen am Anfang oft ohne Hintergrundwissen um bestehende Möglichkeiten da. An dieser Stelle könnte ein Demokratie-Beauftragter ebenfalls Wissen vermitteln.

Das Konzept des Demokratie-Beauftragten steht erst am Anfang und ist derzeit bundesweit bislang noch nicht umgesetzt. Eine Weiterentwicklung ist daher stetig notwendig.

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Die Qual mit der Wahl

23. Oktober 2010 – 16:48

Kritik auf FIXMB an der Piratenpartei? Eigentlich nichts ungewöhliches, in der Regel nutzt Christian und Oliver jede Gelegenheit um ihre Abneigung gegenüber der Piratenpartei Ausdruck zu verleihen. In der Regel geht es dabei um Kleinigkeiten, manchmal liegen sie aber auch komplett daneben wie der aktuelle Artikel von Christian zeigt.

Aufhänger ist das Abstimmverhalten im Vorstand bei denen es Entscheidungen gab in denen sich Vorstände enthalten haben. Die Regeln dazu sind eigentlich eindeutig: Enthaltung heißt die betreffende Stimme wird nicht gewertet und es zählt nach wie vor die Mehrheit der abgegeben Ja- oder Nein-Stimmen. Das kann dazu führen, dass es mehr Enthaltungen gibt als Ja-Stimmen, der entsprechende Beschluss wäre aber trotzdem angenommen.

Offensichtlich hat diese einfache System aber Christian (“… ich bin kein Jurist …”) keiner erklärt, denn er kritisiert genau diese Regelung bzw. schreibt dazu die “Piratenpartei hat an dieser Stelle ein ernsthaftes Problem”. Hat sie aber in Wahrheit nicht, denn die Beschlüsse sind genau im Einklang mit dem Parteiengesetz getroffen. Das Problem besteht wohl eher darin, dass hier Unverständnis auf der eine Seite auf den unbändigen Willen zur Kritik auf der anderen Seite getroffen ist. Mittlerweile hat die Zahl der Kommentare mit der Richtigstellung seines Artikels Christian dazu bewogen, ein Update zum Artikel zu schreiben. Darin distanziert es sich zwar nicht von seinen falschen Behauptungen, schwenkt aber über zu seinem normalen Rant gegenüber den Piraten: “armseligste Veranstaltung”, “Witzfigur”, “Eselsmütze” usw.

Abgesehen davon gibt es aber zumindest in den kommentaren zum Artikel einige gute Ansätze über die man diskutieren könnte. Beispielweise wird die Frage aufgeworfen ob eine Enthaltung überhaupt ein sinnvolles Mittel ist oder ob sich ein Vorstand mit einer Enthaltung nicht vielmehr aus der Verantwortung stiehlt. Ich denke es gibt es dem Zusammenhang duchaus Gründe die für eine Enthaltung sprechen könnten. Beispielsweise sind Vorstände häufig mit komplexen Fragen aus allen Themenbereichen konfrontiert zu denen sie nicht immer den vollen Überblick über das Themengebiet haben. Ein Schatzmeister muss beispielweise nicht zwangsläufig technische Entscheidungen mittragen können. Ist ein Entscheidung nach gutem Wissen und Gewissen nicht möglich steht die Variante Enthaltung zur Verfügung.

Leider fehlen im Urpsrungstext solche Erwägungen komplett, dann wäre die Diskussion enventuell auch in eine andere Richtung gegangen.

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BILD.de wirbt mit der Piratenpartei

24. Mai 2010 – 12:22

Wie es aussieht haben die Zeitungen die Piratenpartei als Werbezugpferd entdeckt – womöglich gegen deren Willen. Gibt man beispielsweise bei Google das Suchwort “Piratenpartei News” (oder auch “Piratenpartei Mitglieder”) ein, erscheinen nicht nur die normalen Suchergebnisse sondern auch Google Adwords Werbung für die BILD-Zeitung und die Welt. Jeder Klick auf diese Werbung kostet die Zeitungen Geld, bringt aber auch Leser auf die Seiten der Zeitung die sonst eventuell auf den Seiten der Piratenpartei gelandet wären.

Während bei Welt.de immerhin noch auf eine Unterseite verwiesen wird, die wirklich auch Artikel zur Piratenpartei enthält landen User die auf die Werbung von BILD.de klicken auf einer allgemeinen Politik-Unterseite. Hier würde wohl nur mit sehr viel Zufall ein Beitrag zu den PIRATEN zu finden sein. Kein Wunder, bemüht man die Suche von BILD.de zum Thema Piratenpartei scheinen die meisten Beiträge bereits viele Monate alt. Die Überschrift der Werbung: “Die Piratenpartei: News” ist damit schon eher ein wenig irreführend weil sehr new scheint der Content auf BILD.de dazu nicht zu sein.

Ich weiß nicht, ob der Bundesvortsnad schon von diesen Werbemaßnahmen weiß oder eventuell sogar zugestimmt hat dass dies genutzt werden kann. Falls nicht sollte man bei Google auf jeden Fall Beschwerde einlegen und das Keywort Piratenpartei als Adword sperren lassen. Das ist mit einem einfachen Formular möglich.

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Der Vagina-Fail

8. April 2010 – 19:30

Manche Fälle sind so abstrus, da glaubt man kaum, dass sie sich tatsächlich so zugetragen haben. So gab es zum Beispiel auf der Plattform Abgeordneten-Watch eine Anfrage an den SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy. Dieser hatte unter anderem auch seine Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung gegeben, die erst kürzlich vom Bundesverfassungsgericht gänzlich gekippt worden war.

Seine Begründung warum er das Gesetz trotzdem nach wie vor für richtig hält ist etwas überraschend:

Auf meinen Namen wurde vor ca. einem Jahr über das Internet bei einem recht bekannten Flensburger Erotik-Versand eine künstliche Vagina bestellt, über deren Eintreffen in meiner Privatwohnung ich sehr überrascht war. Ist es legitim, herausfinden zu wollen, ob der Besteller identifiziert werden kann?

An der Stelle fängt man an zu zweifeln. Ist es tatsächlich nicht richtig, die Onlineaktivitäten aller Deutschen aufzuzeichnen damit Herr Edathy herausfinden kann, wer ihm unverlangt eine Vagina ins Haus geschickt hat? Wenn bisher kein Argument das Bundesverfassungsgericht erschüttern konnte, dann doch wohl dieser Fall.

Eine kleine Bitte an den unbekannten Vagina-Versender: Bitte schickt Herrm Edathy keine Sendungen mehr. Wer weiß was er sonst noch alles durchwinkt um an die Adressen der Scherzbolde zu kommen.

Wikileaks Video Collateral Murder

6. April 2010 – 11:55

Der neuste Streich von Wikileaks: Ein Video aus dem Jahre 2007 das einen Angriff der US-Militärs im Irak mit einem dutzend Toten zeigt:

BKA löscht IPs?

30. Januar 2010 – 21:39

Immer wieder liest man, dass die IP-Adressen des alten IPv4 Kreises knapp werden können. Es gibt Hochrechnung das schon 2011 nicht mehr genug normale IP Adresse vorhanden sein könnten um alle Dienste damit auszustatten.

Der Grund dafür zeigte sich jetzt in einem Interview, das der Präsident des BKA, Jörg Ziercke, der Welt am Sonntag gab:

Das alleinige Löschen einer IP-Adresse führt damit nicht zum Verschwinden der schrecklichen Bilder aus dem Internet.

Das BKA scheint also klammheimlich IP-Adresse zu löschen, auf denen bedenkliche Inhalte gefunden wurden oder hat das zumindest versucht. Kein Wunder, dass deren Erfolgsquote bisher so gering war …

Um ein erstes Thema nicht vollständig zu untergraben: Der zitierte Satz ist natürlich kompletter Unsinn. Es werden keine IP-Adresse gelöscht, sondern wenn die Inhalte die über die IP-Adresse aufrufbar sind. Um es mal mit dem Straßenbau zu vergleichen: Hauptstraße 5 bleibt eine Adresse auch wenn dort gerade kein Haus steht. Und umgekehrt kann man das Haus nicht entfernen, wenn man die Adresse abschraubt. Man macht es dem Postboten nur etwas schwieriger …