30. Oktober 2010 – 11:51
Man könnte es auch als Polit-Theater bezeichnen: Die Regierung lehnt erst einen Gesetzentwurf der SPD zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Internet ab um dann wenige Tage später einen inhaltlich gleichen eigenen Entwurf vorzustellen. Beiden Entwürfen wollten die sogenannte “Button-Lösung”, eine Erweiterung der Kennzeichnungspflichten für Vertragsabschlüsse im Internet. Erst wenn der Kunden zusätzlich noch mit einem Klick bestätigt hat, dass er alle relevanten Preise gesehen hat darf ein Vertrag zu Standen kommen. Vor jedem Kauf im Internet würde also zukünftig ein zusätzlicher Klick eingebaut der nochmal alle Daten zusammenfasst.
Dabei gibt es bereits jetzt die Pflicht von Shopbetreibern alle relevanten Daten einfach und übersichtlich zu präsentieren. Lediglich Betreiber von sogenannten “Abofallen”-Webseiten versteckten oft die Preisangaben um Kunden in Verträge zu locken die diese gar nicht haben wollten. Die Preise befanden sich oft gut getarnt am unteren Seitenende und waren nur durch scrollen zu erreichen. Der neue Gesetzentwurf zielt auf diese Aboflallen:
Diese haben sich trotz umfangreicher Schutzmechanismen des geltenden Rechts zu einem großen Problem für den
elektronischen Rechtsverkehr entwickelt. Unseriöse Unternehmen verschleiern durch die
unklare oder irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst, dass ihre Leistung etwas
kostet.
Dabei sind solche versteckten Angaben auch jetzt schon nicht gesetzeskonform. Wie eine weitere Regelung die Betreiber solcher Seiten (die sich jetzt schon nicht an Gesetze halten) dazu zwingen soll sich zukünftig an Gesetze zu halten wird im Entwurf nicht näher ausgeführt.
Interessant ist, dass die Abofallen ein eher deutsches Problem sind. Im Ausland gibt es solche Anbieter kaum und wenn dann arbeiten sie nur auf dem deutschen Markt. Daher scheint das Problem weniger in den Preisangaben im Internet zu liegen (die in Europa recht einehitlich geregelt sind) sondern im deutschen Rechtssystem das es einfach macht auch zweifelhafte Forderungen einzutreiben. Ob daran der neue Gesetzentwurf etwas änder wird darf bezweifelt werden, denn in der vorliegenden Fassung werden lediglich die Formvorschriften für Verträge im internet angepasst. Es ist auch weiterhin möglich, zu versuchen Forderungen mit massivem Druck einzutreiben. Ausländische Anbieter würden durch diese Regelung wohl ohnehin nicht erfasst werden.
Vor diesem Hintergrund ist die Button-Lösung die Bestrafung aller Online-Shops, die zukünftig ihre Webauftreitte entsprechend verändern müssen. Im Entwurf geht man von ungeführ 200.000 betroffenen Unternehmen aus, die Kosten werden auf maximal 50 Millionen Euro für die Umstellung geschätzt. Gerade kleinere Betriebe die keine große IT Abteilung haben, dürfen bei diesen Kosten überproportional betroffen sein, denn die Änderung muss jeder Shop umsetzen, egal wie groß der Shop ist.
Auch die Verbraucher-Vereine sehen in dieser Regelung keine wirkliche Lösung für die aktuellen Probleme. Was bleibt ist ein weitgehend wirkungsloses Gesetz das in erster Linie Kosten bei allen rechtstreuen Shops verursacht. Wirksame Politik sieht anders aus.
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Tags: Abofallen, Button Lösung
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